Die Begriffe Zahnheilkunde oder Zahnmedizin dienen als Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Der Zahnarzt ergreift daher Massnahmen zur Vorbeugung von Erkrankungen im Zahn-, Mund-, und Kieferbereich andererseits zur Diagnose und Behandlung.
Dabei kann sich die Zahnheilkunde mit anderen Gebieten wie der Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurgie und der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde überschneiden. Eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Medizinern ist deshalb sinnvoll.
Die allgemeine Zahnheilkunde betrifft vor allem die Diagnosestellung welche bei jedem Patienten zu individuellen Lösungen führt. Der Zahnarzt behandelt Zahndefekte unter Erhaltung von möglichst viel Zahnsubstanz. Auf Grund modernster Diagnosemöglichkeiten kann der Zahnarzt bei stark beschädigten Zähnen entscheiden, ob der Erhalt einer Zahnwurzel und der Aufbau der Zähne sinnvoll ist. Alternativ muss er diese vollständig entfernen und einen Zahnersatz anbieten. Ziel ist es, den Mundraum möglichst entzündungsfrei zu halten und ein korrektes, gesundes Kauen zu ermöglichen.